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15.10.2018 | Aktuelles

AGFS-NRW: Handlungsleitfaden zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen

Fußgänger sind seit Jahren die am meisten vernachlässigten Verkehrsteilnehmer. Und das, obwohl dem Fußverkehr in Städten und Gemeinden eine elementare, verkehrliche, soziale und gesundheitliche Bedeutung zukommt. Gehen ist mehr als nur Fortbewegung! Gehen sichert Teilhabe an der Gesellschaft, vernetzt und belebt die Stadt, macht Quartiere erst lebendig und wirkt sich – regelmäßig ausgeführt – nachweislich positiv auf die Gesundheit aus. Da das Gehen darüber hinaus unzweifelhaft die effizienteste und umweltschonendste Fortbewegungsart ist, kann der Fußverkehrsraum nicht länger unter den Aspekt der „Restflächenverwertung“ gesetzt werden.

Zugeparkte oder zu schmale Gehwege, Hauptverkehrsstraßen, die nur schwer zu queren sind – Fußgängern wird es nicht immer leicht gemacht. Mancher nimmt da aus Bequemlichkeit oder Gewohnheit lieber das Auto zum Brötchen holen. Dabei ist es gerade für Kinder im digitalen Zeitalter wichtig, wenn die Eltern mit gutem Beispiel tatsächlich voran gehen.

Fußverkehr ist ein grundlegender, aber oft zu wenig berücksichtigter Bestandteil unserer Mobilität. Rund 25 Prozent aller Wege werden zu Fuß zurückgelegt. Die Förderung des Fußverkehrs trägt nicht nur zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Städten und Gemeinden, sondern auch zur Steigerung von deren Attraktivität bei. Für eine sichere und gesunde Mobilität in den Kommunen ist die stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse des Fußverkehrs unverzichtbar. Nordrhein-Westfalen unterstützt daher mit seinem „Förderprogramm Nahmobilität“ die Verbesserung der kommunalen Fußverkehrsinfrastruktur und Aktivitäten zur Förderung des „Zu Fuß Gehens“.

Nun sind die Kommunen gefragt: Eine Idee kann nur so gut sein, wie sie auch umgesetzt wird. Deshalb gilt es jetzt, dem Fußverkehr seine angemessene Förderung zukommen zu lassen. Der Handlungsleitfaden zur "Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen“ soll den Kommunen helfen, ihren Weg zur Förderung des Fußverkehrs individuell zu finden und umzusetzen.

Den einen richtigen Weg gibt es dabei nicht! Jede Kommune hat ihre eigenen individuellen Anforderungen und Rahmenbedingungen. Während die eine Kommune bereits Projekte zur Fußverkehrsförderung umsetzt, hat die andere vielleicht noch keine konkrete Vorstellung, wie und wo sie anfangen kann. Hier setzt der Handlungsleitfaden an und holt jede Kommune bei ihrem Handlungsstatus ab. Mit einer individuellen Mischung von Maßnahmen und Ansätzen gibt er Anregungen, einen sicheren und komfortablen Fußverkehr in der eigenen Kommune auf den Weg zu bringen.

Der Leitfaden umfasst folgende Handlungsfelder:

1.       Sensibilisierung von Politik und Verwaltung

2.       Stellung des Fußverkehrs in der kommunalen Verkehrsplanung

3.       Ressourcen für den Fußverkehr

4.       Interne und externe Vorgaben

5.       Kommunikation und Beteiligung

Ein Arbeitsbuch und ein Fragebogen ergänzen den Leitfaden und vereinfachen seine Anwendung. Den Leitfaden finden Sie hier bei der AGFS-NRW zum Download.


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