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30.08.2023 | Aktuelles

BMDV: Radverkehrsförderung bis 2028 verlängert

Ob Fahrradstraße, Abstellanlagen oder Radverkehrskonzept - auch für die nächsten fünf Jahre können sich Kommunen ihre Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs fördern lassen. Das Sonderprogramm "Stadt und Land" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) geht in die nächste Runde und wurde bis 2028 verlängert. 

Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Ausbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
  • Lastenradverkehr

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.

Alle Informationen zum Sonderprogramm finden Sie hier: BMDV | Sonderprogramm "Stadt und Land"


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