10.07.2017 | Aktuelles
BMUB: Neues Antragsfenster geöffnet: Jetzt Anträge für kommunalen Klimaschutz einreichen
Vom 1. Juli bis 30. September 2017 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure über die Kommunalrichtlinie wieder Anträge stellen. Förderfähig sind auch diesmal wieder Klimaschutzinvestitionen, Projekte, Energiesparmodelle und das kommunale Klimaschutzmanagement. Rund 1.500 Anträge sind im ersten Antragsfenster 2017 zwischen Januar und März bereits eingegangen. Das beantragte Gesamt-Fördervolumen beträgt bisher rund 75 Mio. Euro.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Zahlen zeigen, dass unser Programm eine praktikable Unterstützung für das kommunale Klimaschutzengagement ist. Die starke Nachfrage macht deutlich, dass die Kommunen ihren Beitrag für ein besseres Klima durchaus sehr ernst nehmen.“
Die Kommunalrichtlinie ist das zentrale Förderinstrument für den kommunalen Klimaschutz und bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten.
Unterstützt werden unter anderem:
• Einstiegsberatungen und Energiesparmodelle,
• Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten,
• Umsetzung der Konzepte durch ein Klimaschutzmanagement sowie
• die Förderung kommunaler Klimaschutzinvestitionen, wie z.B. die Sanierung von Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen sowie Mobilität und Green-IT.
Anträge können zwischen dem 1. Juli bis 30. September 2017 beim Projektträger Jülich gestellt werden.
Nähere Informationen zu diesem Förderprogramm des Bundesumweltministeriums finden Sie hier.
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