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14.07.2025 | Aktuelles

Förderaufruf: Innovationsförderung im Betrieblichen Mobilitätsmanagement

Der neue Förderaufruf zum Schwerpunkt Innovationsförderung im Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist gestartet. Er erfolgt im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement des BMV, basierend auf der "Richtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 10. April 2024 und ist der fünfte Förderaufruf im laufenden Programm.

Einreichen können Sie Projekte, die nicht nur innovative Maßnahmen im Bereich des Betrieblichen Mobilitätsmanagements umsetzen, sondern auch übergreifenden Demonstrationscharakter haben, um als Vorbild für zukünftige Lösungen dienen zu können. Voraussetzung für die Förderung sind Mobilitätskonzepte oder konzeptionelle Überlegungen, die digitale Innovationen (z. B. Mobility-as-a-Service), prozessuale Innovationen (z. B. Mobilitätsbudget) oder Innovationen für Organisationen (z. B. Kooperationen mit der kommunalen Verkehrsplanung) enthalten.

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die innovative Ansätze für eine nachhaltige Mobilität ihrer Mitarbeitenden entwickeln und umsetzen möchten, können sich ab sofort für eine Förderung bewerben. Die Einreichungsfristfür die Projektskizzen ist der 11. August 2025.

Weitere Informationen zur Innovationsförderung, zum neuen Förderaufruf und zum zweistufigen Antragsverfahren finden Sie hier:
mobil gewinnt | Die Innovationsförderung: Für innovative Konzepte mit Demonstrationscharakter

sowie auf der Webseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) unter:
Bundesamt für Logistik und Mobilität | BMM


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