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19.03.2018 | Aktuelles

Entwurf zur neuen Landesbauordnung NRW wurde in den Landtag eingebracht

Heute wurde der neue Gesetzentwurf zum sogenannten Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen – Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) in den Landtag NRW eingebracht.

Nachdem die noch von der vorherigen NRW-Landesregierung im Landtag im Dezember 2016 beschlossene Novelle der Landesbauordnung NRW von der neuen Landesregierung im Dezember 2017 für ein Jahr ausgesetzt worden war, hat die Bauministerin ihr Versprechen gehalten und die Novelle in kurzer Zeit überarbeitet. Die überarbeitete Novelle ist nun unter dem neuen Namen Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) in den Landtag NRW eingebracht worden und unter der Drucksachen-Nummer MMD 17/2166 hier zum Download zu finden.

Beim Stellplatz-Paragraphen handelt es sich inzwischen um den Paragraphen 48 (zu finden auf Seite 45 des PDFs).

Wir freuen uns über diesen neuen Gesetzentwurf für das o.g. BauModG NRW. Wir sehen in diesem Entwurf die im Experten-Workshop und in den regionalen Workshops aufgegriffenen und benannten Punkte allesamt aufgenommen und freuen uns, dass die Landesregierung die Förderung des Radverkehrs mit diesem Gesetzentwurf landesweit unterstützen und stärken will. Mit der Aufnahme von Qualitätsdefinitionen für Fahrradabstellanlagen in den Gesetzestext des neuen §48 geht die Landesregierung einen wichtigen Schritt, um die Einstiegshürde zur Nutzung des eigenen Fahrrads deutlich zu senken. Auch begrüßen wir, dass die Landesregierung in diesem Gesetzentwurf die Förderung und Umsetzung von Mobilitätsmanagementmaßnahmen sowie von kommunalen Mobilitätskonzepten fördern will.

Sicherlich wird gerade für die Detailfragen wichtig sein, wie die in Absatz 2 angekündigte Rechtsverordnung aussehen wird.

Nach der langen Beratungsdauer und Wartezeit in den letzten Jahren auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Formulierung des alten §51 hoffen wir nun auf eine möglichst schnelle Beschlussfassung, um Ihnen in den Kommunen und den Investoren Planungssicherheit zu geben und die Förderung einer klimafreundlichen Mobilität in NRW einen deutlichen Schritt voranzubringen. Gerade auch im Hinblick auf die aktuellen Diskussionen rund um die Luftreinhaltung in den Städten kann dies ein wichtiger Baustein sowohl für Städte als auch ihre Nachbarkommunen sein. Die von der Landesregierung im neuen Gesetzentwurf vorgesehene Förderung von interkommunalen Ansätzen ist aus diesem Grund besonders zu begrüßen.

Aus vergaberechtlichen Gründen sind wir dazu verpflichtet, die nun anstehende Überarbeitung des Handbuchs "Kommunale Stellplatzsatzungen - Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW" und der Musterstellplatzsatzung neu auszuschreiben. Diese Ausschreibung und Vergabe werden wir nun in Kürze vornehmen. Ziel ist es, die überarbeitete Satzung und das Handbuch möglichst zeitnah nach der endgültigen Beschlussfassung des Gesetzes durch den Landtag und nach dem Vorliegen der Rechtsverordnung veröffentlichen zu können.

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Im Rahmen dieser Überarbeitung werden wir auch den Experten-Workshop selbstverständlich nochmal beteiligen, um Hinweise, Tipps und Anregungen aus den NRW-Kommunen wieder mitaufnehmen zu können.

Auch wird es sicher nach der Veröffentlichung wieder regionale Workshops in den 4 Koordinierungsstellen vom Zukunftsnetz Mobilität NRW geben, zu denen wir Sie dann gern wieder miteinladen werden.

Denn auch wenn der große Druck durch die beabsichtigte Beibehaltung der Stellplatzpflicht heraus ist, werden wir unseren Mitgliedskommunen auch weiterhin empfehlen, kommunale Stellplatzsatzungen zu erstellen, um die Landesvorgaben zu spezifizieren und auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort anzupassen.

Für Fragen zu diesem Thema und dem weiteren Vorgehen, stehen Ihnen die 4 Koordinierungsstellen vom Zukunftsnetz Mobilität NRW gern zur Verfügung.


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