14.10.2022 | Aktuelles
Faktenblatt der Agora Verkehrswende: Linienbedarfsverkehr auf dem Land
Der öffentliche Nahververkehr kommt im ländlichen Raum an seine Grenzen. Die nächste Haltestelle ist für viele ÖPNV-Nutzer*innen häufig nicht fußläufig zu erreichen oder die Taktfrequenz ist zu niedrig. Eine Angebotsverdichtung ist aber aufgrund der begrenzten Nachfrage in vielen Fällen unwirtschaftlich. Linienbedarfsverkehre könnten das Angebot gut ergänzen, da Anbieter Mithilfe von digitalen Plattformen und Apps heute besser die individuellen Bedürfnisse von Kund*innen erfüllen können. Wie diese aussehen können und wie sie wirken, können Sie auch in unserem Blogbeitrag nachlesen: ZNM | On Demand - Lösung für die letzte Meile
Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) von August 2021
Die jüngste Novelle des PBefG schafft für Bedarfsverkehre einen eigenen Rechtsrahmen. Das Gesetz definiert zwei neue Mobilitätsformen: den „Linienbedarfsverkehr“ (§ 44 PBefG) und den „gebündelten Bedarfsverkehr“ (§ 50 PBefG). Der Linienbedarfsverkehr ist eine Erweiterung des öffentlichen Linienverkehrs, bei dem die Fahrzeuge auf Bestellung (on demand) und ohne festgelegten Weg virtuell definierte Haltepunkte anfahren. Die Angebote sind nahtlos in den klassischen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) integriert und erfüllen entsprechende Auflagen. Der gebündelte Bedarfsverkehr sammelt ebenfalls Fahrtwünsche auf Bestellung, ist aber ein privatwirtschaftlich organisiertes und gewinnorientiertes („eigenwirtschaftliches“) Angebot, das nicht in den ÖPNV integriert ist und auch keiner Betriebs- und keiner Beförderungspflicht unterliegt.
Das neue Faktenblatt stellt die PBefG Reform kurz vor und zeigt anhand von Praxisbeispielen das Potenzial dieser Mobilitätsart im ländlichen Raum.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen: Agora | Mobilitätswende: Linienbedarfsverkehr auf dem Land
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