06.04.2018 | Aktuelles
Förderprogramm für Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit Elektroantrieb
Lastenräder können im urbanen und suburbanen Lieferverkehr einen merklichen Beitrag zum Klimaschutz leisten - besonders auf der sog. „letzten Meile“. Zusätzlich bestehen weitere verkehrsgekoppelte Nachhaltigkeitsvorteile, wie z.B. Feinstaub- und Stickoxidminderungen sowie Reduzierung der Lärmemissionen.
Im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind Investitionen in E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig.
Die Antragstellung erfolgt über das auf der Website veröffentlichte elektronische Antragsformular.
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
- Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (nicht umfasst: Volkshochschulen), Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser bzw. deren Träger sowie
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)
Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung von E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.
Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von
- elektrisch angetriebene Lastenfahrräder,
- Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung oder
- Gespann aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss.
Alle nötigen Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der dazugehörigen Website.
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