16.07.2025 | Aktuelles
Update: Überarbeitete FöRi-MM veröffentlicht
Seit ihrer Erstveröffentlichung 2019 gehören die "Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements" (kurz: Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement bzw. FöRi-MM) zu den wichtigsten Fördermöglichkeiten für strategische Mobilitätsplanung und Mobilitätsmanagement in NRW.
Per Runderlass hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW sie zum 01.07.2025 aktualisiert: Gefördert wird weiterhin ein breites Portfolio von Mobilitätskonzepten/SUMP, Mobilstationen, Digitalisierungsmaßnahmen, Sharingdiensten über Stadtlogistik hin zu Maßnahmen und Konzepten des Mobilitätsmanagements.
Die wichtigsten Änderungen:
- SUMP/NUMP:
Bestehende Mobilitätspläne können nun zu SUMP/NUMP weiterentwickelt werden. Für diese Erweiterungen sind die tatsächlich entstehenden Kosten als zuwendungsfähige Ausgaben festzusetzen. - Mobilstationen:
Verschließbare Fahrradabstellanlagen müssen an "DeinRadschloss" oder "radbox.nrw" angebunden werden.
- Stadtexperimente:
Neu gefördert werden die Durchführung und verpflichtende Evaluation von Verkehrsversuchen, die nach § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 StVO angeordnet werden.
- Carsharing & Zweiradsharing:
Die Förderart wurde von einer Fehlbedarfsfinanzierung zur Anteilsfinanzierung (Förderquote 80 Prozent) geändert.
- Studien und Quartiersgaragen werden nicht mehr über die FöRi-MM gefördert. Gleiches gilt für Evaluationen, die keinen Bezug zu Verkehrsversuchen haben (s.o.).
Zur vollständigen Förderrichtlinie: RECHT.NRW.DE | MBl. NRW. Ausgabe 2025 Nr. 43 vom 11.7.2025
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