14.12.2022 | Aktuelles
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aktualisiert: Bund verbessert anteilige Finanzierung des ÖPNV
Mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bietet der Bund die Möglichkeit, Großvorhaben der Infrastruktur des schienengebundenen ÖPNV anteilig mit Bundesfinanzhilfen zu finanzieren. Rückwirkend zum 01. Januar 2020 wurden diese Möglichkeiten nun noch einmal wesentlich verbessert, indem:
- eine Vielzahl neuer Fördertatbestände zur Verbesserung des schienengebundenen ÖPNV hinzugefügt wurden
- der Betrag der zur Verfügung gestellten Bundesfinanzhilfen stark erhöht wurde
- die Mindestvorhabengröße abgesenkt wurde
- die Fördersätze für die einzelnen Fördertatbestände erhöht wurden
Dadurch werden die Länder und Kommunen in die Lage versetzt, den ÖPNV noch umfassender zu verbessern und attraktiv zu gestalten. Die Mittel können sowohl für den Bau neuer Stadt-, Straßen- oder U-Bahnen, als auch für die Elektrifizierung und Reaktivierung von Schienenstrecken verwendet werden oder um die Kapazität auf den Schienenstrecken zu erhöhen.
Befristet bis 2030 ist es außerdem möglich, in Grunderneuerungen zu investieren. Damit wird es Verkehrsunternehmen, Städten und Kommunen ermöglicht, zum Beispiel U-Bahnhöfe zu modernisieren, oder Treppenaufgänge oder Tunnel von Grund auf zu erneuern.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier: BMDV | Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
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