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24.02.2022 | Aktuelles

Handbuch "Einführung des Dienstradleasings im Kommunalen öffentlichen Dienst" ist erschienen

Mit dem Inkrafttreten des „Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)" bietet das Dienstradleasing Kommunalverwaltungen und kommunalen Eigenbetrieben die Chance, ihren Mitarbeitenden die Nutzung eines hochwertigen Fahrrades oder Pedelecs zu ermöglichen.

Für Arbeitgebende lohnt sich dieses Engagement: Als attraktives Mobilitätsangebot an die Beschäftigten kann das Dienstradleasing im Wettbewerb um Fachkräfte ein wichtiges Argument für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst sein. Zugleich kann das Dienstradleasing einen wichtigen Beitrag zum betrieblichen Gesundheitsmanagement leisten. Denn Mitarbeitende, die regelmäßig mit dem Fahrrad oder Pedelec zum Arbeitsplatz fahren, sind nachweislich seltener krank. Zudem leisten damit kommunale Arbeitgebende einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Damit die Einführung des Dienstradleasings möglichst reibungslos funktioniert, unterstützt das Zukunftsnetz Mobilität NRW gemeinsam mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) die Kommunen in NRW mit einem praxisnahen Handlungsleitfaden. Der Leitfaden bietet eine ausführliche Hilfestellung und Schritt-für-Schritt-Anweisungen für den Vergabeprozess zur Findung eines geeigneten Anbieters. Auch das wichtige Thema der (umsatz-)steuerlichen Bewertung des Dienstradleasings wird umfassend beleuchtet.


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