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31.01.2023 | Aktuelles

Neuveröffentlichung: "Kommunale Stellplatzsatzung - Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung" 3. Auflage

Seit dem 1. Januar 2019 können Städte und Gemeinden in NRW Art und Umfang von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei Bauvorhaben selbst festsetzen. Möglich macht das eine Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2016. Damit Kommunen diese Chance optimal nutzen können, haben wir gemeinsam mit weiteren Expert*innen 2017 erstmals den Leitfaden „Kommunale Stellplatzsatzungen“ sowie eine Musterstellplatzsatzung veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten der landesweit einheitlichen Stellplatzverordnung NRW am 1. Juli 2022 haben eigene kommunale Stellplatzsatzungen einen besonderen Stellenwert erhalten: Sie ermöglichen es, die Stellplatzregelungen differenziert auf örtliche Gegebenheiten und kommunale Entwicklungsstrategien auszurichten und können als Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements genutzt werden.

Die Veröffentlichung der Stellplatzverordnung NRW haben wir zum Anlass genommen, den Leitfaden erneut zu überarbeiten und die Musterstellplatzsatzung an die Struktur der Landesverordnung anzupassen. In die Überarbeitung flossen zudem zahlreiche Erkenntnisse aus der bisherigen kommunalen Praxis ein. Die 3. Auflage (Januar 2023) ist erneut in Zusammenarbeit mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW sowie der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) entstanden.

Wenden Sie sich bei Rückfragen oder Beratungsbedarf zu kommunalen Stellplatzsatzungen gerne jederzeit an Ihre zuständige Koordinierungsstelle. 

 


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