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03.08.2017 | Aktuelles

Handbuch "Kommunale Stellplatzsatzungen – Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW"

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW hat die gemeinsam mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW, der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS), und mit kommunalen Experten erarbeitete Musterstellplatzsatzung NRW sowie den begleitenden Leitfaden zur Erstellung von Stellplatzsatzungen im Herbst 2019 überarbeitet und an die aktuelle Landesbauordnung NRW angepasst, um die Kommunen vor Ort bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Das überarbeitete Handbuch "Kommunale Stellplatzsatzungen - Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW" kann unten heruntergeladen werden.

Aus der im Paragraph 48 der Bauordnung NRW (BauO NRW) neu gefassten Regelung für die Einrichtung von Stellplätzen erwachsen für die Kommunen sowohl Möglichkeiten, als auch – wenn sie sich für den Erlass einer Satzung entscheiden – Pflichten. So besteht die Chance, Einfluss auf die Ausgestaltung von Bauvorhaben sowie auf die städtebauliche und verkehrliche Entwicklung zu nehmen. Eigenen kommunalen Stellplatzsatzungen kommt dabei im Vergleich zu den landesweit einheitlichen Regelungen, die in der in Absatz 2 angekündigten, noch zu erstellenden Rechtsverordnung noch festzulegen sind, ein besonderer Stellenwert zu: sie ermöglichen es, die Stellplatzregelungen differenziert auf örtliche Gegebenheiten und kommunale Entwicklungsstrategien auszurichten. Die Stellplatzsatzung kann so als Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements genutzt werden. Zugleich geht mit der neuen Satzungsermächtigung aber auch die Verantwortung einher, eigene Regelungen zu erstellen und in der Praxis anzuwenden.

       Städtetag NRW              

Da diese weitreichende Änderung der Stellplatzregelegung eine neue Herausforderung für viele Kommunen darstellt, hat das Zukunftsnetz Mobilität NRW bereits im Herbst 2016 mit einem ersten landesweiten Treffen von Fachexperten einen Prozess in Gang gesetzt, um gemeinsam mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW, der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS), und mit kommunalen Experten eine Musterstellplatzsatzung NRW sowie einen begleitenden Leitfaden zur Erstellung von Stellplatzsatzungen zu erarbeiten und so den Kommunen eine Hilfestellung zu bieten. Denn auch wenn der große Druck durch die beabsichtigte Beibehaltung der Stellplatzpflicht heraus ist, empfehlen wir unseren Mitgliedskommunen, kommunale Stellplatzsatzungen zu erstellen, um die Landesvorgaben zu spezifizieren und auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort anzupassen.

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW wird am 02.12.2019 in Münster, am 03.12.2019 in Gelsenkirchen und am 09.12.2019 in Köln die Mitgliedskommunen über den aktuellen Stand informieren.

Für Rückfragen wenden Sie sich gern an die für Sie zuständige Koordinierungsstelle oder per E-Mail an die Landesgeschäftsstelle vom Zukunftsnetz Mobilität NRW.


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