03.03.2022 | Aktuelles
Neues Hinweispapier zu Bewohnerparkausweisen ist da
Mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ ermächtigt die Landesregierung seit dem 19. Februar 2022 die zuständigen örtlichen Behörden in Nordrhein-Westfalen dazu, selbstständig eine Festlegung der Gebührenhöhe für das Bewohnerparken vorzunehmen. Bei der Festsetzung der Gebühren kann nunmehr gemäß § 6a Abs. 5a S. 3 Straßenverkehrsgesetz neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner angemessen berücksichtigt werden.
Für Kommunen mit bestehenden oder geplanten Bewohnerparkregelungen stellt sich nun ganz konkret die Frage, wie hoch die jährliche Gebühr im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten für einen Bewohnerparkausweis zukünftig sein soll. Welche Ziele einer nachhaltigen Stadt- und Verkehrsentwicklung können durch die Gebührenhöhe möglicherweise gefördert werden? Wie kann die Akzeptanz der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner erreicht werden? Ist eine schrittweise Gebührenanpassung notwendig? Auf welchen Wegen ist die Gebührenanpassung zu kommunizieren?
Gemeinsam mit der AGFS NRW, dem Städtetag NRW und dem Städte- und Gemeindebund NRW hat das Zukunftsnetz Mobilität NRW ein Hinweispapier zur Ermittlung geeigneter Gebührenhöhen erarbeitet. Neben der Vorstellung verschiedener Berechnungsansätze ordnet das Hinweispapier das Bewohnerparken und die Festlegung der Gebührenhöhe in den verkehrs- und stadtplanerischen Kontext ein.
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