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01.10.2018 | Aktuelles

Land NRW baut Förderprogramm Emissionsarme Mobilität weiter aus

Die Förderung der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen wird um drei weitere Förderbereiche ergänzt: Ab dem 01. Oktober 2018 unterstützt das Land auch den Kauf von Elektrolastenrädern, professionelle Beratungen zur Umsetzung von emissionsarmen Mobilitätslösungen in Unternehmen sowie das Leasing von E-Fahrzeugen in Kommunen.

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Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Um die Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen flächendeckend zu unterstützen, möchten wir eine besonders große Zielgruppe mit unseren stark nachgefragten Förderprogrammen erreichen. Mit der weiter ausgebauten Förderung setzen wir zusätzliche Anreize für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen, auf klimaschonende elektrische Antriebe umzusteigen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Minderung von Schadstoffemissionen in unseren Städten.“

  • Konkret erhalten Privatpersonen (mit Erstwohnsitz in Kommunen mit Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen) und Unternehmen beim Kauf eines Elektrolastenrads bis zu 30 Prozent des Kaufpreises dazu, für Kommunen sind sogar 60 Prozent der Anschaffungskosten förderfähig.
  • Vermieter von mehr als drei Wohneinheiten, Flottenbetreiber mit mehr als vier Fahrzeugen sowie Arbeitgeber mit mehr als vier Stellplätzen erhalten außerdem attraktive Zuschüsse vom Land. Lassen sie sich von Experten Konzepte erstellen, wie sie ihren Fuhrpark auf E-Fahrzeuge umstellen oder die Ladeinfrastruktur ausbauen können, zahlt das Land für diese Leistung einen Zuschuss von maximal 15.000 Euro.
  • Die dritte neue Förderung kommt Kommunen in Nordrhein-Westfalen zugute, die Elektrofahrzeuge leasen möchten. Hier übernimmt das Land bis zu 40 Prozent, bei Brennstoffzellen-Fahrzeugen bis zu 60 Prozent des Neupreises, die als Anzahlung bei Beginn des Leasingvertrags geleistet werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet damit nun in seinem Landesprogramm Emissionsarme Mobilität ein sehr umfangreiches Förderportfolio im Bereich Elektromobilität sowohl für Privatleute als auch für Kommunen und Unternehmen an.

Die Pressemitteilung mit einer Übersicht der Fördermöglichkeiten aus dem Programm Emissionsarme Mobilität finden Sie unten zum Download. Auch die Förderrichtlinie finden Sie dort.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite https://www.elektromobilitaet.nrw.de/


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