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27.07.2022 | Aktuelles

Fußverkehrs-Checks: Landesbericht 2021 veröffentlicht

Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und sichere Querungen - in vielen unserer Mitgliedskommunen ähneln sich die Schwerpunkte des Fußverkehrs-Checks. Auch im vergangenen Jahr gab es thematische Überschneidungen, aus denen sich grundlegenden Erkenntnisse und Empfehlungen ableiten lassen. Sie fasst nun der abschließende Landesbericht 2021 zusammen. Er thematisiert unter anderem:

  • Die erleichterte Festsetzung von Tempo 30 - auch auf Hauptverkehrsstraßen
  • Das Unterbinden von unerlaubtem Gehwegparken
  • Eine Flexibilisierung des Rahmens für die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ); Aktualisierung und Bekanntmachung der „Empfehlungen zum Einsatz und der Gestaltung von Fußgängerüberwegen“ von 2002
  • Eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit des Landes mit einem positiven Framing des Fußverkehrs

Der Fußverkehrs-Check NRW ist eines unserer öffentlichkeitswirksamsten Angebote. Kein Wunder, denn hier steht die Bürgerbeteiligung im Mittelpunkt und die Öffentlichkeit wird bewusst einbezogen. 2022 findet der Fußverkehrs-Check NRW zum vierten Mal statt. Um teilnehmen zu können, müssen Kommunen sich mit einer Skizze ihrer Intentionen und möglichen Schwerpunkte bewerben, um zu zeigen, dass sie sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen wollen. Aus den Bewerbungen wählen wir jedes Jahr gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zwölf Kommunen für die Teilnahme aus. Das Ministerium fördert den Fußverkehrs-Check NRW und ermöglicht so, dass ein Planungsbüro die teilnehmenden Kommunen durch den kompletten Prozess begleiten kann.

Wiederkehrende und übergreifende Themen bei den Fußverkehrs-Checks 2021 waren vor allem wieder sichere Querungen, Temporeduzierung und Verkehrsberuhigung, der Abbau von Konflikten und Hindernissen sowie eine neue Flächenaufteilung des Straßenraums zugunsten des Fußverkehrs. Viele Hemmnisse bestehen darüber hinaus im Bereich der StVO und der VwV-StVO, in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwege, der Verträglichkeit der angeordneten Kfz-Höchstgeschwindigkeiten auf Hauptverkehrsstraßen und Ortsdurchfahrten, den Regelungen zum Kommunalabgabengesetz (KAG) in Nordrhein-Westfalen sowie im Zusammenspiel der Verwaltungen der Kommunen mit übergeordneten Baulastträgern oder Verkehrsbehörden. Eine weitere zentrale Erkenntnis: Die finanzielle Förderung von Nahmobilitätsmaßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist eine wichtige Voraussetzung für eine Optimierung der Bedingungen für den Fußverkehr.

Ein erster Schritt dafür ist schon gemacht: Unsere Fußverkehrs-Checks NRW sollen laut Koalitionsvertrag ausgeweitet werden. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, komfortable, sichere und barrierefreie Wege und Straßenquerungen zu schaffen. Lesen Sie die Details hier im Koalitionsvertrag.


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