19.02.2024 | Aktuelles
Land unterstützt Entwicklung der Nahmobilität in Kommunen mit 73,7 Millionen Euro
Laut Verkehrsminister Oliver Krischer sind "Rad- und Fußverkehr wichtige Säulen der Mobilität der Zukunft". Daher stellt das Land Städten und Kommunen insgesamt 73,7 Millionen Euro für 230 zusätzliche Maßnahmen bereit.
"Unser Nahmobilitätsprogramm 2024 sendet ein starkes Signal für den Ausbau der Mobilität der Zukunft. Ich freue mich sehr, dass durch die Neufassung der Förderrichtlinien auch die Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze und Nahmobilitätskonzepte förderfähig sind. Ich ermutige die Kommunen, Förderanträge zu stellen und den Fuß- und Radverkehr weiter nach vorne zu bringen", erklärte Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.
Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. In dem dazugehörigen Förderprogramm werden Vorhaben gefördert, die dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen. Dazu gehören unter anderem
- Fußverkehrsanlagen,
- Radverkehrsanlagen,
- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
- sowie Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.
Geplant ist, in der zweiten Jahreshälfte einen zweiten Teil des Programms zu veröffentlichen.
Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern.
Eine Liste der geförderten Projekte finden sie hier: Förderungen des Nahmobilitätsprogramms 2024
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: Umweltministerium NRW | Nahmobilität
Hintergrund
Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service sowie Kommunikation und Informationen zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität.
Hintergrund
Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service sowie Kommunikation und Informationen zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität.
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