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26.08.2019 | Aktuelles

Radverkehr: Aufruf zur Interessensbekundung

Der Radverkehr ist ein wichtiger und wachsender Bestandteil einer klimafreundlichen, menschenorientierten und modernen Mobilität. Daher misst die Bundesregierung der Förderung des Radverkehrs einen hohen Stellenwert bei.

Im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erstmals die Möglichkeit, innovative investive Projekte zu fördern. Förderungswürdige Projekte sind insbesondere richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen, die einen lückenlosen Radverkehr in Deutschland voran bringen.

Die Projekte sollen Modellcharakter haben und nicht nur einmalig oder lokal anwendbar sein. Dies bedeutet: Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Sie erhalten die Möglichkeit, Ihr Interesse an einer Förderung zu bekunden. Auf Basis dieser Interessenbekundung werden innovative und förderfähige Projekte ausgewählt, die in einem zweiten Schritt zur formellen Antragstellung aufgefordert werden.

Interessenbekundungen können bis zum 27.09.2019 ausschließlich in elektronischer Form an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: modellvorhaben-rad@bag.bund.de. Die Interessenbekundung darf maximal fünf DIN-A4-Seiten (Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5) umfassen. Hierzu zählen nicht das Deckblatt sowie die Anlagen, in denen Informationen zu Kostenplänen sowie Lageplänen, Visualisierungen usw. enthalten sein können.

Hier geht es zu allen Bedingungen und Infoarmationen: https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/richtlinie-zur-foerderung-innovativer-projekte-zur

 


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