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09.02.2024 | Aktuelles

Rechtssichere Umsetzung von Schulstraßen in NRW

Das Thema „Schulstraße“ wird momentan kontrovers diskutiert. Die Verkehrsversuche in Essen, Gladbeck und Köln oder die Schulzonen in Berlin mit dem aktuell abgewiesenen Eilantrag zeigen zwar, dass Schulstraßen bereits praktisch umgesetzt werden. Aber es fehlt noch eine allgemeingültige Auffassung zur rechtssicheren Umsetzung. Wir haben deshalb für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW hat diesbezüglich nun eine Niederschrift der Verkehrsingenieur-Besprechung im Dezember mit Erlasscharakter an die Bezirksregierungen in NRW geschickt. Darin werden die Grundlagen, die das Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht legen, aufgezeigt, um eine temporäre Straßensperrung rechtssicher anordnen zu können.

Der Erlass steht unseren Mitgliedskommunen auf unserer Website zum Download zur Verfügung. In unsererer Extranet Gruppe „Schulisches Mobilitätsmanagement“ können Sie auch all Ihre Fragen zum Thema stellen. Unser neues „Kurzgesagt...Schulstraßen", dass wir zu diesem Anlass herausgegeben haben, erläutert übersichtlich die wichtigsten Punkte zum Thema.

Außerdem laden wir Sie zudem herzlich zu einem Informationstermin am 19. März 2024 gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW ein. 

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