14.10.2021 | Aktuelles
Sonderprogramm Mobilstationen und neue Designvorgaben im VRR
Bisher war über die Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR eine Stele und erweiterte Wegweisung für eine Mobilstation nur förderfähig, wenn gleichzeitig eine Investitionsförderung für weitere ÖPNV-Ausstattungen (z. B. B+R-Anlage, dynamische Fahrgastinformation usw.) angemeldet wurde. Zusätzlich gilt ab sofort: Fehlt an einer möglichen Mobilstation aus dem verbundweiten Konzept zum Erreichen der Mindestausstattung nur noch die Mobilstationsstele, ermöglicht das neue Sonderprogramm Mobilstationsstelen bis Ende 2024 eine Förderung von Stelen und zusätzlich die Beschilderung von Mobilstationen.
Die zuwendungsfähigen Kosten sind auf 10.000 € je Mobilstation bei Errichtung von Stelen und auf 15.000 € je Mobilstation bei Einrichtung von Stelen und einer einheitlichen Wegweisung begrenzt. In einem vereinfachten Verfahren können ab sofort und spätestens mit Frist zum 31.12.2022 direkt Anträge gestellt werden. Der Fördersatz beträgt 90 %. Über ein weiteres Sonderprogramm wird der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen (auch im Zuge einer Ausweisung als Mobilstation) in den nächsten 3 Jahren mit 100% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
Für Förderungen nach Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR und Sonderprogramm gilt zukünftig gleichermaßen, dass die Verwendung des Landesdesigns „mobil.nrw“ empfohlen wird. In jedem Fall ist die Wiedererkennbarkeit in der jeweiligen Gemeinde bzw. in dem jeweiligen Kreis mittels einheitlichem Logo und dem Schriftzug „Mobilstation“ im Stelenkopf sicherzustellen. Weiter sind das Markenlogo „mobil.nrw“ und das VRR-Logo auf der Mobilstationsstele zu verwenden.
Mehr Informationen und alle Förderrichtlinien zum Download unter: ÖPNV-Investitionen | Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
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