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28.03.2017 | Aktuelles

Startschuss für das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur

Grünes Licht für das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Die EU-Kommission hat Mitte Februar das 300-Millionen-Euro-Förderprogramm von Bundesminister Dobrindt genehmigt. Vom 1. März 2017 an können private Investoren, Städte und Gemeinden Förderanträge stellen. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen.

 fotolia / kasto

Mit dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur unterstützt das BMVI den Aufbau von 5.000 Schnellladestationen (S-LIS) mit 200 Millionen Euro und den Aufbau von 10.000 Normalladestationen (N-LIS) mit 100 Millionen Euro. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur ist Teil des Maßnahmenpakets, mit dem das BMVI den Aufbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge unterstützt. Hierzu zählt auch das E-Tankstellenprogramm auf Autobahnen und das "Förderprogramm zur batterieelektrischen Elektromobilität" mit rund 30 Millionen Euro pro Jahr für die Kommunen. Darüber hinaus wurde bereits eine Reihe weiterer Maßnahmen auf den Weg gebracht – wie z.B. die Kfz-Steuer-Befreiung für E-Fahrzeuge, eigene E-Kennzeichen und Privilegien für Sonderfahrspuren und Parkplätze.

Das im Mai 2016 vom Bundeskabinett beschlossene Programm zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland schafft konkrete finanzielle Anreize zum Ausbau von Elektromobilität. Neben Steuervorteilen und Kaufprämien wird in dem Paket der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorangetrieben. Ziel ist eine flächendeckende Versorgung mit bundesweit 15.000 Ladesäulen.

Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur werden im Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Wir haben die wichtigsten Eckdaten für Sie zusammengestellt:

Was wird gefördert?

Die Errichtung und Ertüchtigung öffentlicher Ladepunkte nach der Ladesäulenverordnung (LSV) sowie der dazugehörigen Infrastruktur (Fundament, Beleuchtung, W-LAN) und Netzanschluss an das Nieder- und Mittelspannungsnetz. Im Rahmen des ersten Förderaufrufs werden 40 % der Kosten für den Bau und der Ertüchtigung (wie Erhöhung der Ladeleistung) erstattet, wobei die technologiespezifischen Höchstsätze zu beachten sind.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Juristische und natürliche Personen. GbR’s sind nicht antragsberechtigt.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Normalladepunkte (bis 22 kW):              40 %, max. 3.000 €
  • Schnelladepunkte (bis 100 kW):             40 %, max. 5.000€
  • Schnelladepunkte (ab 100 kW):              40 %, max. 50.000€

Netzanschluss:

  • an das Niederspannungsnetz: 40 %, max. 5.000€
  • an das Mittelspannungsnetz:   40 %, max. 50.000€

Antragsstellung-/frist:

Weitere Informationen zu den Anforderungen an die geförderte Ladeinfrastruktur etc. können Sie der Website des Projektträgers Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen entnehmen.

Die dazugehörige Pressemitteilung vom BMVI finden Sie hier.


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