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25.06.2018 | Aktuelles

Stationslose Leihfahrräder: Kooperationen zwischen Kommunen und Anbietern können einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten

Leihfahrräder können helfen, Verkehrsprobleme von Kommunen zu lösen. Das gilt auch für Fahrradverleihsystem ohne feste Abstelleinrichtungen, die vielerorts bereits entstanden sind und weiter entstehen. Damit das bislang nicht ausgeschöpfte Mobilitätsangebot stationsloser Bikesharing-Systeme gestärkt und langfristig etabliert werden kann sollten die Anbieter der Räder und die kommunalen Akteure allerdings eng und konstruktiv zusammenarbeiten.

Eine Handreichung dafür haben der Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), der Deutsche Städtetag (DST), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und die Agora Verkehrswende gemeinsam ausgearbeitet und in Berlin vorgestellt.

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„Die stationslosen Leihfahrräder können ein Baustein einer nachhaltigen urbanen Mobilitätswende sein“, sagt Christian Hochfeld, Direktor von Agora Verkehrswende. In Städten wie Peking, wo die Bikesharing-Anbieter schon länger aktiv sind, habe sich der Anteil des Fahrradverkehrs verdoppelt, während die Pkw-Nutzung gesunken sei. „Leihfahrräder machen den städtischen ÖPNV attraktiver, wenn sie kostengünstig sind und problemlos genutzt werden können, um die letzten paar hundert Meter zwischen Bus- und Bahn-Haltepunkten und beispielsweise der Arbeitsstätte oder dem Wohnort zu überwinden“, so Hochfeld.

Allerdings hat die rasche Entwicklung der neuen stationslosen Bikesharing-Systeme in Deutschland bereits zu kontroversen Debatten geführt. Insbesondere kann es zu einer Übernutzung des öffentlichen Raums durch ein Überangebot an Leihrädern kommen. „Die wild abgestellten und teilweise funktionsuntüchtigen Fahrräder auf den Gehwegen behindern Fußgänger, stören das Stadtbild und blockieren Eingänge“, heißt es in der von den vier Organisationen herausgegebenen Broschüre.

Um die Probleme zu lösen und um die Städte fit zu machen für kollaborative Mobilitätsformen empfehlen die Herausgeber des gemeinsamen Papiers eine „Strategie Bikesharing“: Kern der empfohlenen Strategie ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Kommune und Fahrrad-Anbieter.

Die Vereinbarung sollte neben technischen Mindeststandards für die Leihräder Aussagen zur Größe der Flotte und zur Verknüpfung mit dem ÖPNV enthalten. Außerdem sollten „Grundanforderungen für einen verträglichen Umgang mit dem öffentlichen Raum“ festgelegt werden: unter anderem klare Regeln für zulässige und unzulässige Parkflächen und für das Freihalten von Einfahrten, Rettungswegen und Grünanlagen. Geregelt werden sollte auch, dass eine Mindestbreite von Gehwegen freizuhalten ist und dass defekte Fahrräder innerhalb bestimmter Fristen zu reparieren sind.

Dass solche Vereinbarungen zwischen Kommune und Anbieter notwendig sind, liegt an dem aktuell unzureichenden Rechtsrahmen. Ob Fahrradparken im öffentlichen Raum zulässiger Gemeingebrauch ist oder einer Sondergenehmigung bedarf, ist nicht zweifelsfrei geregelt. Die meisten Anbieter der neuen Bikesharing-Systeme gehen davon aus, dass eine Erlaubnispflicht für stationsloses Bikesharing nicht besteht. Viele Kommunen wiederum halten sich angesichts der Rechtsunsicherheit damit zurück, die Nutzung des öffentlichen Raums durch Sondernutzungsgenehmigungen für stationslose Bikesharing-Systeme zu regulieren.

Um solche Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, müsste das Bundesrecht angepasst werden, insbesondere § 29 der Straßenverkehrsordnung („Übermäßige Straßenbenutzung“). „Das deutsche Straßenverkehrsrecht ist auf Autos fokussiert. Der Herausforderung, die Lebensqualität in Städten zu verbessern, wird es nicht gerecht“, so Agora Direktor Hochfeld. Die Anpassung des Bundesrechts könne allerdings langwierig sein. Vor diesem Hintergrund könne die Handreichung den Kommunen helfen, die schon heute existierenden Handlungsspielräume auszuschöpfen, so Hochfeld.

Die Handreichung „Bikesharing im Wandel - Handlungsempfehlungen für deutsche Städte und Gemeinden zum Umgang mit stationslosen Systemen“ finden Sie unten zum Download.

Nähere Informationen dazu finden Sie auch hier.


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