@globalContentPosition('Scripts Header')
Map Search

Finden Sie die für Sie
relevanten Angebote.

11.09.2025 | Aktuelles

Neue Spielräume für Kommunen: Die StVO-Novelle und ihre Bedeutung für das Bewohnerparken

Mit der Novelle des Straßenverkehrsrechts 2024 hat sich für Kommunen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit einiges verändert – auch im Parkraummanagement. Besonders für die Anordnung von Bewohnerparken eröffnen erweiterte rechtliche Möglichkeiten neue Handlungsspielräume. 

Was hat sich geändert?

Bislang konnte Bewohnerparken aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs nur mit einem Nachweis über bereits bestehenden erheblichen Parkdruck angeordnet werden. Ein erheblicher Parkraummangel liegt laut VwV StVO vor, wenn „die vorhandenen Parkmöglichkeiten auf den öffentlichen Straßen in einem Gebiet im Durchschnitt zu mehr als 80 Prozent ausgelastet sind.“ (VwV StVO zu §45 XI 1)

Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind zwei zusätzliche Voraussetzungen für die Anordnung von Bewohnerparken hinzugekommen:

  • Drohender Parkraummangel
    „Ein erheblicher Parkraummangel droht, wenn aufgrund konkretisierter städtebaulich-verkehrsplanerischer Erwägungen zu erwarten ist, dass diese Schwelle in den nächsten Jahren überschritten werden wird (z. B. aufgrund der Einführung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen in angrenzenden Gebieten, absehbarer Bauvorhaben, Reduktion von Parkmöglichkeiten)“ (VwV StVO zu §45 XI 1)
  • Zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung im Rahmen eines städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts
    „Werden Bewohnerparkvorrechte zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung angeordnet, müssen sie auf einem Parkraumkonzept beruhen, aus dem sich die verfolgten städtebaulichen Ziele oder zu vermeidenden schädlichen Umweltauswirkungen ergeben. Die Parkraumkonzepte können sich auch auf räumliche Teilgebiete beschränken.“ (VwV StVO zu §45 XI 2)

Was bedeutet das für das kommunale Parkraummanagement?

Die neuen Regelungen bieten Kommunen mehr Flexibilität, um Parkraum gezielter zu steuern – insbesondere in stark verdichteten Quartieren. Das Bewohnerparken kann nun proaktiv eingesetzt werden, um den Parkdruck zu reduzieren, die Aufenthaltsqualität in Wohngebieten zu verbessern, nachhaltige Mobilitätsformen zu fördern und die Umweltbelastung durch Parksuchverkehr zu verringern.


Weitere Beiträge

27.04.2026 | Aktuelles

Stadt Lohmar: Deutliche CO₂‑Einsparungen dank E‑Mobilität und Carsharing

Die Stadt Lohmar hat durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen im städtischen Fuhrpark seit 2023 rund 7,8 Tonnen CO₂ eingespart.

Weiterlesen

24.04.2026 | Aktuelles

NRW geht los: Diese zwölf NRW-Kommunen machen den „Fußverkehrs-Check 2026“

Zwölf Mitglieder machen in diesem Jahr den Fußverkehrs-Check. Jetzt überreichte der Landesminister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Oliver Krischer ihnen eine Teilnahme-Urkunde. Wer dieses Jahr den Fußverkehrs-Check macht, lesen Sie in unserer Pressemitteilung vom 24. April 2026.

Weiterlesen

23.04.2026 | Aktuelles

Für mehr Sicherheit im Quartier: Köln ordnet Straßenraum neu

Mit dem Ansatz "Parken im Veedel" rückt die Stadt Köln bewusst die Neuordnung des Straßenraumes in den Mittelpunkt. Ziel der Maßnahmen ist es, Sichtverhältnisse, Durchfahrten sowie Lieferflächen zu schaffen und die Parkplatznachfrage stärker zu steuern.

Weiterlesen
@globalContentPosition('Scripts Footer')