07.07.2022 | Aktuelles
E-Tretroller-Regulierung in Köln – auf dem richtigen Weg?
Die Stadt Köln hat eine neue Gebührenordnung für Sharing-Anbieter und deren Verkehrsmittel festgelegt: Je nach Bedienzone werden jetzt zwischen 85 und 130 Euro pro E-Tretroller jährlich fällig. Zudem soll künftig von der bisherigen Sondernutzungs-Satzung abgesehen werden. Die Stadt will nun konkrete Auflagen vorgeben und eine Ausschreibung auf den Weg bringen, um künftig über mehrere Jahre mit festen Partnern im Sharing-Bereich zusammenzuarbeiten. Bei den Anbietern sorgt die neue Gebührenordnung für Unruhe: die Entwicklung alternativer Mobilitätsangebote werde auf diese Weise ausgebremst.
Gesundes Maß bei der Preisgestaltung
Das Thema beschäftigt auch viele unserer Mitgliedskommunen, die wir zum Aufbau von Sharing-Angeboten beraten. Aus unserer Sicht sind bei der Bepreisung von Sharing-Fahrzeugen Sorgfalt und auch ein gesundes Maß wichtig. Neue Gebühren könnten schnell eine Mischkalkulation der Anbieter sprengen, im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG NRW) ist dazu von einer „Vehinderung des Angebotes“ die Rede.
Im Auftrag des Landes entwickeln wir deshalb einen Leitfaden für Kommunen, der bei den Themen Sondernutzung, Gebühren und Ausschreibungs-Verfahren Handlungssicherheit im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung bringen soll. So sieht es der begleitende Aktionsplan des FaNaG NRW vor.
Der Leitfaden wird im Spätsommer vorgestellt und kann auch bundesweit Einsatz finden.
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