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10.03.2026 | Aktuelles

Förderwettbewerb: Land NRW fördert Schulstraßen in drei Modellkommunen

Welchen Mehrwert Schulstraßen bringen können und wie sie sich rechtssicher umsetzen lassen, ist in vielen Kommunen bereits bekannt. Nicht zuletzt hat der Erlass des NRW-Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW) aus dem Jahr 2024 Klarheit darüber geschaffen, welche rechtlichen Grundlagen sich für die Einrichtung von Schulstraßen eignen.

Demnach ist das temporäre Einfahrverbot, das eine Schulstraße auszeichnet, durch eine Beschilderung gekennzeichnet. Doch nicht an jeder Schule halten sich Autofahrende an die neuen Regelungen. An einigen Standorten setzen die Stadtverwaltungen daher mobile oder fest installierte Sperren ein, wie etwa Leitkegel, Schrankenzäune oder versenkbare Poller. Diese Einbauten sind jedoch mit Kosten verbunden, die nicht jede Kommune tragen kann.

Dem begegnet ein neuer Förderwettbewerb des MUNV NRW. Drei Modellkommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten eine finanzielle Unterstützung für die bauliche oder digitale Sicherung ihrer Schulstraße sowie eine Auswertung und Begleitung der Projekte. Insgesamt werden für die Umsetzung von Maßnahmen 100.000 Euro je Kommune zur Verfügung gestellt. Ein Eigenanteil für die Kommunen ist dabei nicht vorgesehen. 

Interessierte Kommunen können sich bis zum 30. April 2026 bewerben. Weitere Informationen zum Förderwettbewerb erhalten Sie im Förderportal  Nordrhein-Westfalen fördert.

Was sind die Fördervoraussetzungen?

  • Der NRW-Erlass zur rechtssicheren Einrichtung von Schulstraßen
    dient als Orientierung zur Umsetzung der Maßnahmen vor Ort
  • Mit dem Förderantrag ist ein Konzept zur Evaluation des Projekts einzureichen
  • Maßnahmen, die sich als praxistauglich erweisen,
    müssen für mindestens 5 Jahre dauerhaft fortgeführt werden
  • Maßnahmen, die sich als ungeeignet erweisen,
    können mit verbleibenden Fördermitteln zurückgebaut werden
  • Zuwendungsempfänger*innen müssen das Projekt fachlich begleiten und spätestens ein Jahr
    nach Erhalt des Zuwendungsbescheids einen Bericht beim MUNV NRW einreichen
  • Zuwendungsempfänger*innen erklären sich zur Teilnahme
    an einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung mit dem Ministerium bereit
  • Im Projekt erhobene Mobilitätsdaten sind an die
    Landesagentur für Mobilitätsdaten NRW.Mobidrom zu übermitteln
  • Rechtsgrundlage des Förderwettbewerbs sind die Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in NRW. Gefördert wird jeweils

  • eine kleine Kommune bis 10.000 Einwohnende,
  • eine mittlere Kommune bis 100.000 Einwohnende
  • sowie eine große Kommune mit über 100.000 Einwohnenden.

Sie haben Fragen zum Schulischen Mobilitätsmanagement oder der Einrichtung von Schulstraßen? Kommen Sie gerne auf uns zu, wir unterstützen Sie dabei!


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